Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Webshops müssen ab dem 29. Juni 2025 den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 in nationales Recht umgesetzt wird, wurde kundgemacht und gilt für Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 29. Juni 2025 in Verkehr gesetzt oder erbracht werden. Ziel ist es, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen europaweit den gleichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen und diese von Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis genutzt werden können. Vom Anwendungsbereich erfasst sind Produkte wie etwa PCs, Smartphones, E-Reader, Spielkonsolen, Bankomaten oder Fahrtkartenautomaten. Dienstleistungen, die unter das BaFG fallen, sind etwa E-Banking, Online-Messenger-Dienste, E-Ticketing, aber auch der E-Commerce.
Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen (E-Commerce), müssen ab dem 29. Juni 2025 sicherstellen, dass ihr Webshop den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Nicht erfasst sind reine Präsentations- oder Informationsseiten, auf denen Produkte oder Dienstleistungen nicht direkt erworben werden können (z.B. Homepage einer Tischlerei, auf der nur die Leistungen und das Unternehmen präsentiert werden) sowie reine B2B-Webshops.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen (z.B. einen Webshop betreiben), sind von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt.
Das Barrierefreiheitsgesetz legt (sehr unbestimmte) Anforderungen an die Barrierefreiheit im E-Commerce fest (Anlage 1 3. und 4. Abschnitt BaFG). Beispielsweise müssen Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt werden, Inhalte in Textform müssen so zur Verfügung gestellt werden, dass sie sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, und Texte müssen in angemessener Schriftgröße, mit ausreichendem Kontrast sowie mit anpassbarem Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt werden.
Tipp: Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrem IT-Dienstleister auf, um die erforderlichen Maßnahmen zu planen und die Barrierefreiheitsanforderungen in Ihrem Webshop umzusetzen. Achten Sie bei der Erstellung eines neuen Webshops darauf, dass dieser bereits jetzt die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Quelle: wko.at
Hier finden Sie den Gesetzestext: