….. Sie auf Ihrem Handy berufliche Daten/Kontakte gespeichert haben!
Die seit 25.Mai 2018 geltende neue und EU-weite Datenschutzgrundverordnung gibt neuerlichen Anlass, die Nutzung von What’sApp im beruflichen Bereich auf jeden Fall zu meiden. Sind Sie sich bewusst, dass Sie mit dem Akzeptieren der neuen Datenschutzrichtlinien bei What’sApp zugestimmt haben, dass
- What’sApp seine Daten mit dem Mutterkonzern Facebook teilt – und fleissig verteilt?
- der Messenger-Dienst alle Ihre Kontakte regelmässig ausliest und verwertet?
- Sie selbst in der Haftung sind, wenn dadurch Daten Ihrer Kunden weitergegeben werden?
- der Dienst für gewerbliche Nutzung kostenpflichtig ist?
Zitat What’sApp Datenschutzrichtlinie:
Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.
Inzwischen gibt es jede Menge anderer – und darunter auch einiger guter – Messenger-Dienste, die die gleichen Funktionen anbieten.In einem weiteren Beitrag stelle ich Ihnen zwei der derzeit besten vor.
Allerdings sollten Sie jetzt nicht vorschnell Ihre What’sApp App auf dem Handy deinstallieren – damit sind nämlich trotzdem noch alle Ihre Daten vorhanden, andere User können Ihnen immer noch Nachrichten senden und erfahren gar nicht, dass Sie diesen Dienst nicht mehr nutzen. Sie müssen direkt in Ihrem What’sApp Account Ihre Daten löschen – Ihren Account löschen. Erst dann die App auf dem Handy deinstallieren. Ach ja, und den Kontakten, die Ihnen wichtig sind, sollten Sie sagen, über welchen Dienst Sie ab nun erreichbar sind.
Hier noch ein Link auf einen interessanten Artikel über What’s App und das Urteil eines Gerichtes in Bad Hersfeld -> Dr.Hansen, Anwalt im IT-Recht, über What’s App Nutzung im Betrieb